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August 15, 2026

CSA2 Article 105: The Exemption Route for Non-EU BESS Suppliers

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12. Juli 2026

CSA2 würde einen dauerhaften Rahmen für „Hochrisiko-Lieferanten” in der EU schaffen. Artikel 105 bietet eine Ausnahmeregelung – so sehen glaubwürdige Nachweise aus.

Der Cyber Resilience Act 2 (CSA2) der EU befindet sich nun im Trilog, mit einer politischen Einigung, die für Anfang 2027 angestrebt wird. Für Nicht-EU-Ausrüstungslieferanten – einschließlich BESS-Herstellern – stellt er einen Paradigmenwechsel dar: einen dauerhaften Rahmen für die Einstufung von „Hochrisiko-Lieferanten” in NIS2-Sektoren, der vollständige Marktbeschränkungen und Geldbußen von bis zu 7 % des weltweiten Umsatzes ermöglicht.

Die meisten Berichte enden hier. Die nützlichere Geschichte steckt im Entwurf: Artikel 105, die Ausnahmeregelung.

So funktioniert die Ausnahme

Selbst wenn das Heimatland eines Lieferanten eine pauschale Hochrisiko-Einstufung erhält, kann ein einzelner Lieferant eine Ausnahme beantragen – vorausgesetzt, er legt klare Nachweise vor, dass wirksame Minderungsmaßnahmen vorhanden sind, sodass keine realistische Möglichkeit einer unzulässigen Einflussnahme durch Drittländer besteht. Die Kommission bewertet diese Nachweise dann innerhalb von neun Monaten.

Drei Wörter tragen das Gewicht: Nachweise, wirksam und Bewertung. Dies ist kein Erklärungsformular. Es ist eine Übung in Dokumentation und Architektur.

So sehen glaubwürdige Nachweise aus

Basierend auf dem Entwurfstext stechen drei Themen hervor:

Dokumentierte Governance. Wer hat unter welcher Gerichtsbarkeit Zugriff auf welche Systeme, mit welchem Prüfpfad – schriftlich festgehalten, verifizierbar, aktuell. Abgeschottete europäische Betriebsabläufe. Servicebereitstellung, Datenflüsse und Systemzugriff sind strukturell von der Organisation im Heimatland getrennt und innerhalb der EU angesiedelt. Wer Ihre Systeme in Betrieb nimmt, wo O&M-Daten gespeichert sind und wer Fernzugriff hält, sind keine operativen Details mehr – sie sind Ihre regulatorische Verteidigungsakte. Verifizierbar, nicht erklärt. Eine neunmonatige Bewertung durch die Kommission wird jede papierene Verpflichtung überdauern. Strukturen überstehen Prüfungen; Aussagen nicht.

Das strategische Zeitfenster

Einstufungslisten existieren noch nicht. Lieferanten, die jetzt abgeschottete europäische Betriebsabläufe aufbauen, werden bei jeder zukünftigen Einstufung mit einer fertigen Nachweisakte dastehen. Wer wartet, wird seine Lieferketten unter dem Druck eingefrorener Marktzugänge umstrukturieren müssen. Der Unterschied in der Verhandlungsposition ist kaum zu überschätzen.

BessRe agiert als EU-basierte Service-Ebene für BESS-Hersteller im Benelux-Raum – lokale Inbetriebnahme, Wartung und RMA aus Belgien. Dieser Artikel fasst Gesetzesentwürfe zusammen, die sich noch in Verhandlung befinden, und stellt keine Rechtsberatung dar.

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